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Q - QUARANTÄNE |
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Möchten Sie mit Ihrem Hund verreisen, so sollten Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt unbedingt mit den Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes beschäftigen. Bei Reisen innerhalb der EU ist dies ziemlich unproblematisch, da die Bestimmungen bis auf ein paar Übergangsregelungen einheitlich geregelt sind. Für Einreisen in Länder der EU gelten die Bestimmungen der VERORDNUNG (EG) NR. 998/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION. Diese Bestimmungen gelten natürlich auch für die Wiedereinreise bei Rückkehr in sein EU-Heimatland sowie bei Einreise in die EU aus Drittländern. Für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen nach Deutschland aus Ländern innerhalb und außerhalb der EU gelten darüber hinaus die Zollbestimmungen des Bundesministeriums der Finanzen. Zusätzlich zu der EU-Verordnung gelten für das Vereinigte Königreich, Irland, Malta und Schweden noch Übergangsregelungen, die Bluttests mit Antikörpertiter-Bestimmung sowie eine Zecken- und Bandwurm-Behandlung kurz vor der Einreise verlangen. Die Anwendung dieser Sonderregelungen werden von den genannten vier Mitgliedsstaaten selbstständig festgelegt und laufen spätestens Mitte 2010 aus. Danach gibt es nur noch ein einheitliches Einfuhr- und Ausfuhrrecht bezüglich Haustieren. Die Regelung, dass Hunde, die mit englischen Haltern in deren Heimatland zurückkehren, bei Einreise in das Vereinigte Königreich zwangsweise 6 Monate in Quarantäne verbringen mussten, finden glücklicherweise keine Anwendung mehr. Was aber nicht heißt, dass es die Anwendung von Quarantänemaßnahmen überhaupt nicht mehr gibt; dazu jedoch mehr weiter unten. Im übrigen gelten die eben genannten Bestimmungen natürlich nicht nur für Urlaubsreisen, sondern auch für solche Fälle, in denen Haustiere aus anderen Ländern adoptiert und erstmalig in Länder der EU eingeführt werden. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU, die sogenannten Drittländer, sind zusätzlich die jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes maßgebend. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt oder entsprechende Behörden des Urlaubslandes. Hintergrund all dieser Ein- und Ausfuhrbestimmungen ist, dass die Ansteckung von gesunden Tieren und die Verbreitung von Krankheiten oder gar Seuchen verhindert werden soll. Eine weitergehende Maßnahme ist z.B. die Quarantäne, mit der kranke Tiere von gesunden getrennt und behandelt werden bzw. Haustiere, die aus Drittländern kommen, auf ihren Gesundheitszustand erst einmal untersucht werden sollen. In Tierheimen ist es daher sehr sinnvoll, die neu aufgenommenen von den bereits dort lebenden Tieren abzusondern, um eine mögliche Übertragung von Krankheiten zu verhindern und die gesunden Tiere zu schützen. Soweit der finanzielle Background da ist, sind in Auffangstationen oft auch separate Quarantänestationen vorhanden. Neuzugänge werden schnellstmöglich tierärztlich untersucht und nur so lange wie nötig von den anderen Tieren getrennt gehalten. Die Dauer einer Quarantäne kann dabei sehr unterschiedlich sein und richtet sich im Allgemeinen nach der Inkubationszeit der diagnostizierten oder vermuteten Krankheit.
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